Fischereierlaubnis
Österreich
Wer seinen Angelurlaub in Österreich verbringt, muss wissen, dass die Erlaubnis zum Fischen in jedem Bundesland anderes geregelt ist. Keine Sorge, die Mitgliedsbetriebe von ABENTEUER FISCHWASSER wissen bestens über die rechtlichen Voraussetzungen Bescheid, informieren dich und stellen alle entsprechenden Fischerkarten zur Verfügung. Bei Buchung eines Angelurlaub-Pauschalangebotes sind die Fischerkarten inklusive.
Jedes der neun österreichischen Bundesländer hat im sogenannten Landesfischereigesetz sein eigenen Regeln. Inhaltlich unterscheiden sich diese bei Voraussetzungen, Schonzeiten und –maßen teilweise sehr stark voneinander. Das Mindestalter für das Fischen ist in Salzburg und Oberösterreich beispielsweise 12 Jahre, in der Steiermark, Kärnten, Tirol, Niederösterreich und Wien 14 Jahre und im Burgenland 18 Jahre.
Die rechtliche Voraussetzung für das Fischen stellt in jedem Bundesland der Besitz einer amtlichen Fischerkarte oder Fischer-Gastkarte (für Gäste aus dem Ausland) dar. Fischer-Gastkarten sind maximal vier Wochen ab Ausstellungsdatum gültig. Sie kosten zwischen € 5,– und € 25,–. Manchmal ist eine Wochenkarte (z. B. in Kärnten), meistens eine Pauschalkarte (z. B. in Oberösterreich) zu lösen. Der Besitzer einer Fischer-Gastkarte muss immer einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit sich führen.
Zusätzlich zur amtlichen Gastkarte ist auch die Lizenz (Angelkarte) des jeweiligen Gewässers erforderlich. Hier gibt es Tages-, Wochen-, Monats-, Nachtfischerkarten, etc. Fischer-Gastkarten und Lizenzen erhältst du bei den Mitgliedsbetrieben von ABENTEUER FISCHWASSER direkt in der Unterkunft. Hier informiert man dich auch gerne über das Fischrevier, Schonzeiten, -maße, Mindestalter etc. und vermittelt Guides.
Südtirol
Gäste, die ihren Fischerurlaub in Südtirol verbringen, benötigen eine Fischerlizenz. Diese kann käuflich erworben werden (Mindestalter 8 Jahre) und hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. Dazu braucht jeder Angler noch eine Fischwasser-Tageskarte. Erhältlich ist diese direkt in der Unterkunft von ABENTEUER FISCHWASSER, wo man dich auch über das Fischrevier informiert und all deine Fragen beantwortet. Wichtig ist auch die Mitnahme eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Pass, Führerschein…), welcher mit der Fischereilizenz übereinstimmt.
Bitte um Rücksicht auf die Natur
Neben den behördlichen Auflagen gibt es aber auch einen anderen Punkt, der uns und allen Angelfreunden ein großes Anliegen ist: ein sensibler Umgang mit der Natur. Fischen heißt, die Natur, das Wasser, die Landschaft, die Vegetation am Uferrand intensiv zu erleben. Der Wechsel der Jahreszeiten, unterschiedliche Witterungsformen und auch die verschiedenen Gewässertypen machen Angeln täglich zu einem neuen und einmaligen Erlebnis.
Nur wenn wir uns selbst als Teil des Ökosystems sehen und dieses mit Respekt behandeln, werden wir nachhaltig Freude an einer intakten Natur und dem Aufenthalt an einem Fischgewässer haben. Einen solchen Respekt gilt es an die kommende Generation weiterzugeben – auf dass auch in den nächsten Jahren Fischen und Naturgenuss miteinander einhergehen.